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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


KINGKONG werbefabrik Inh. Alexander Resch

Beim Oelsteg 4, 97980 Bad Mergentheim, Deutschland

E-Mail: info@kingkong-werbefabrik.de

Stand: 01/2026



§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen KINGKONG werbefabrik Inh. Alexander Resch (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich Werbetechnik/Produktion, insbesondere Beschriftung/Folierung, Schilder/Displays, Textilveredelung, Druck-/Printprodukte, Werbeartikel/Werbemittel, Montage sowie damit zusammenhängende Gestaltungs- und Druckdatenleistungen.

  2. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wird.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers (z. B. Einkaufs-/Lieferbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer Leistungen vorbehaltlos ausführt oder Zahlungen entgegennimmt. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.

  4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Textform, Angebote, Vertragsschluss, „Kunden-Konditionen“, technische Änderungen

  1. Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail.

  2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  3. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Auftragsbestätigung in Textform, (b) Beginn der Ausführung oder (c) Übergabe/Versand der Ware.

  4. Bestellungen/Aufträge des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen eigene Bedingungen gelten als Auftrag/Angebot ausschließlich unter den Bedingungen des Auftragnehmers. Abweichende Konditionen (z. B. Zahlungsziel, Lieferbedingungen, Vertragsstrafen, Abnahme-/Prüfklauseln) werden hiermit widersprochen.

  5. Offensichtliche Irrtümer (z. B. Rechen-/Schreibfehler) in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Preisangaben berechtigen den Auftragnehmer zur Anfechtung bzw. Korrektur nach den gesetzlichen Vorschriften.

  6. Technische oder gestalterische Änderungen, die den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen und branchenüblich sind, bleiben vorbehalten, soweit für den Auftraggeber zumutbar.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Inhalte, Rechte Dritter (inkl. Urheber-/Marken-/Persönlichkeitsrechte)

  1. Der Auftraggeber stellt alle zur Ausführung erforderlichen Angaben, Maße, Informationen, Inhalte, Vorlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

  2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Weitergabe der bereitgestellten Inhalte (insbesondere Logos, Grafiken, Fotos, Texte, Layouts, Schriften/Fonts) im erforderlichen Umfang berechtigt ist (insbesondere für Druck/Veredelung, Außenwerbung, Werbemittel/Werbeartikel, Beschriftungen/Folierungen sowie – sofern beauftragt – Online-/Social-Media-Darstellungen).

  3. Bei Abbildungen von Personen versichert der Auftraggeber, dass erforderliche Einwilligungen (z. B. Recht am eigenen Bild/Model-Release) vorliegen.

  4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit, Rechtekette oder Lizenzbedingungen der bereitgestellten Inhalte zu prüfen. Eine etwaige technische Sichtprüfung begründet keine Prüfpflicht.

  5. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Rechtsverletzung (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) im Zusammenhang mit den vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

§ 4 Gestaltung, Korrekturen, Korrekturabzüge, Freigabe (wesentlich)

  1. Entwürfe, Layouts, Korrekturabzüge, Visualisierungen, Andrucke/Muster („Korrekturvorlagen“) sind vom Auftraggeber unverzüglich sorgfältig zu prüfen (insbesondere Schreibweisen, Inhalte, Maße, Positionierung, Stückzahl, Farbwirkung/Lesbarkeit, technische Angaben).

  2. Produktion/Veredelung/Montage erfolgt ausschließlich nach Freigabe in Textform (E-Mail genügt). Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die Verbindlichkeit der freigegebenen Inhalte und Daten.

  3. Änderungen nach Freigabe sind kostenpflichtig, können Produktionsabläufe beeinflussen und Liefer-/Fertigstellungstermine verschieben.

  4. Produktionsbedingte Fehler (z. B. falsche Umsetzung trotz richtiger Freigabe) sowie gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

  5. Ohne gesonderten Auftrag erfolgt keine inhaltliche Prüfung (z. B. Rechtschreibung) und keine rechtliche Prüfung der Inhalte durch den Auftragnehmer.

§ 5 Rechnungsanschrift prüfen; Rechnungsänderung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rechnungsanschrift/Firmierung/USt-ID spätestens bei Auftragserteilung, jedenfalls vor Produktionsfreigabe, auf Richtigkeit zu prüfen und korrekt mitzuteilen.

  2. B2B: Änderungen der Rechnungsanschrift/Firmierung nach Rechnungsstellung, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden mit 10,00 EUR netto zzgl. USt. berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist. Korrekturen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind kostenfrei.

§ 6 Preise, Nebenkosten, Kostenvoranschläge, Zusatzaufwand, Daten

  1. Preise ergeben sich aus Angebot/Auftrag. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Zusätzlich können – je nach Auftrag – Verpackungs-, Fracht-, Porto-, Versicherungs-, Speditions-, Maut-, Zustell- und sonstige Versand-/Transportnebenkosten anfallen. Diese werden – soweit nicht pauschaliert – nach Aufwand berechnet.

  3. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen, Mehraufwand durch fehlende/fehlerhafte Daten oder Maße, Zusatztermine, Demontage-/Reinigungsaufwand, Wartezeiten, Hebebühne/Gerätetechnik) werden nach Aufwand berechnet.

  4. Kostenvoranschläge sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – unverbindlich. Bei erkennbar wesentlichen Abweichungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Ausführung.

  5. Entwürfe/Muster/Probeandrucke sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – kostenpflichtige Leistungen nach Angebot/Auftrag.

  6. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, offene/editierbare Daten (z. B. Originaldateien) herauszugeben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde.

§ 7 Zahlungsbedingungen (7 Tage netto; Neukunden Vorkasse; B2C Fernabsatz/Abholung; Abschläge)

  1. B2B: Zahlungsziel ist 7 Tage netto (ohne Abzug) ab Rechnungsdatum, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

  2. Neukunden (B2B): grundsätzlich Vorkasse. Eine Umstellung auf Rechnung kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen anbieten; ein Anspruch besteht nicht.

  3. B2C (Verbraucher):

    a) bei Abholung: bar oder nach vereinbarter Zahlart;

    b) bei Versand/Fernabsatz: ausschließlich Vorauszahlung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei kundenspezifischen Aufträgen angemessene Vorauszahlungen/Abschläge zu verlangen (z. B. Material-/Fremdleistungsanteile).

  5. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

  6. Zahlungs- und Lieferkonditionen des Auftraggebers (z. B. „60 Tage netto“, „Zahlung nur nach Abnahmeprotokoll“, „Lieferung DDP“) gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in Textform bestätigt werden.

§ 8 Zahlungsverzug, Verzugszinsen, Verzugspauschale

  1. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

  2. B2B: Zusätzlich kann der Auftragnehmer bei Entgeltforderungen die gesetzliche Verzugspauschale (derzeit 40 EUR) verlangen, sofern der Schuldner kein Verbraucher ist.

  3. Weitergehende gesetzliche Ansprüche (z. B. Ersatz tatsächlich höherer Beitreibungskosten) bleiben unberührt.

§ 9 Liefer-/Leistungsfristen, Teillieferungen, Annahmeverzug

  1. Liefer-/Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich (Fixtermin) bestätigt wurden.

  2. Fristen verlängern sich angemessen, wenn Mitwirkungshandlungen fehlen (insbesondere Daten/Freigaben) oder nachträgliche Änderungen erfolgen.

  3. Teillieferungen/Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Auftraggeber zumutbar; sie können gesondert berechnet werden.

  4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug (z. B. Nichtabholung, fehlende Terminabstimmung), kann der Auftragnehmer angemessene Lager- und Mehraufwandskosten berechnen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

  5. Mängel einer Teillieferung berechtigen – soweit gesetzlich zulässig – nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, sofern die Teillieferung für den Auftraggeber zumutbar ist.

§ 10 Stornierung/Kündigung durch den Auftraggeber (kundenspezifische Aufträge)

  1. Bei kundenspezifischen Aufträgen (insbesondere bedruckte/veredelte Waren, Folierungen, Sonderanfertigungen) kann eine Stornierung nach Vertragsschluss zu nicht mehr vermeidbaren Kosten führen.

  2. Kündigt/storniert der Auftraggeber einen Auftrag nach Vertragsschluss, kann der Auftragnehmer – soweit gesetzlich zulässig – die bis dahin erbrachten Leistungen, bereits beauftragte Fremdleistungen/Materialien sowie den nicht mehr ersparbaren Aufwand abrechnen.

  3. Gesetzliche Rechte (insbesondere bei Verbrauchern, soweit anwendbar) bleiben unberührt.

§ 11 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Brand, Streik, behördliche Maßnahmen, Energie-/Materialknappheit, Betriebsstörungen, Störungen in Lieferketten), die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern Liefer-/Leistungsfristen angemessen.

  2. Bei dauerhafter Unmöglichkeit oder unzumutbarer Verzögerung ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

§ 12 Versand, Gefahrübergang, Transportschäden, Transportversicherung

  1. Versandart und Versanddienstleister bestimmt der Auftragnehmer, sofern nicht abweichend vereinbart.

  2. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der Verschlechterung mit Übergabe an den Transporteur über; gegenüber Verbrauchern mit Übergabe an den Verbraucher.

  3. Offensichtliche Transportschäden sind bei Anlieferung zu dokumentieren und dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

  4. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen, soweit dies organisatorisch möglich ist.

§ 13 Mehr- und Mindermengen (Druck/Print) – branchenüblich

  1. Bei Druck-/Printaufträgen sind branchenübliche Mehr- oder Mindermengen zulässig, soweit sie technisch/produktionsbedingt unvermeidbar sind.

  2. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

  3. Mehr- oder Mindermengen begründen keine Mängelansprüche, soweit der Vertragszweck nicht erheblich beeinträchtigt ist.

§ 14 Fremdware/Beistellungen des Auftraggebers – Veredelung ohne Gewähr + Risikogebühr

  1. Stellt der Auftraggeber eigene Ware/Material („Fremdware“) zur Veredelung bereit, trägt er das Risiko der Eignung/Materialverträglichkeit (z. B. Beschichtungen, Vorbehandlung, Alter/Zustand).

  2. Für Eigenschaften/Beständigkeit der beigestellten Fremdware übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.

  3. Für Fremdware-Veredelung wird eine zusätzliche Bearbeitungs-/Risikogebühr gemäß Angebot/Auftrag berechnet.

  4. Ein Anspruch auf Ersatz des beigestellten Materials oder „Tausch“ besteht nicht; gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

  5. Die Haftung für Schäden richtet sich im Übrigen nach § 26.

§ 15 Subunternehmer und Fremdleistungen; Verfügbarkeit

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer/Fremdleister einzusetzen (z. B. Druckereien, Zulieferer, Speditionen, Montagedienstleister).

  2. Bei Nichtverfügbarkeit von Vorprodukten/Fremdleistungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, Termine angemessen zu verschieben oder – bei dauerhafter Unmöglichkeit – vom Vertrag zurückzutreten; bereits erhaltene Zahlungen werden für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

§ 16 Genehmigungen, bauseitige Voraussetzungen (Montage/Anbringung)

  1. Soweit für Anbringung/Montage Genehmigungen erforderlich sind (z. B. Vermieter-/WEG-Zustimmung, behördliche Genehmigung, Denkmalschutz), ist deren rechtzeitige Einholung Sache des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

  2. Der Auftraggeber stellt die bauseitigen Voraussetzungen sicher (tragfähige Untergründe, Zugang, ggf. Strom/Absperrung). Mehrkosten durch fehlende Voraussetzungen trägt der Auftraggeber, soweit er dies zu vertreten hat.

§ 17 Geheimhaltung / vertrauliche Informationen

  1. Der Auftragnehmer behandelt nicht offenkundige, als vertraulich erkennbare Informationen und Unterlagen des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsbeziehung vertraulich.

  2. Diese Pflicht gilt nicht, soweit (a) die Information allgemein bekannt ist oder ohne Pflichtverletzung bekannt wird, (b) sie rechtmäßig von Dritten erlangt wurde oder (c) eine gesetzliche/behördliche Offenlegungspflicht besteht.

  3. Eine weitergehende Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) bleibt unberührt und kann gesondert vereinbart werden.

§ 18 Folierungen/Verklebungen (PKW, Transporter, LKW), Scheibenfolien, Entfolierung

  1. Angaben zur Haltbarkeit/Witterungsbeständigkeit von Folien und Laminaten beruhen auf Herstellerangaben unter Normbedingungen und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern nicht ausdrücklich als solche vereinbart.

  2. Der Auftraggeber hat das zu beklebende Fahrzeug/Objekt vor Auftragsbeginn in sauberem, trockenem und für die Verklebung geeignetem Zustand bereitzustellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Haftungsprobleme, Blasenbildung oder Ablösungen infolge von Schmutz, Wachs/Politur, Silikon, Rost, Lackmängeln, Reparaturlacken, Nachlackierungen, Altfolienresten oder ungeeigneten Untergründen.

  3. Nach der Verklebung sind die vom Auftragnehmer kommunizierten Pflege-/Standzeiten zu beachten (z. B. Schonung in den ersten 24–48 Stunden, Waschanlagen-/Hochdruckreinigerhinweise).

  4. Beim Entfernen von Folien können – insbesondere bei nachlackierten, älteren oder vorgeschädigten Lacken – Lackablösungen, Farbveränderungen oder Kleberückstände auftreten. Solche untergrundbedingten Effekte liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

  5. Wird eine Entfolierung durch den Auftragnehmer beauftragt, erfolgt diese mit größtmöglicher Sorgfalt. Eine Haftung für Untergrundschäden ist ausgeschlossen, soweit diese auf Alterung, Lackzustand, Vorbeschädigungen oder unsachgemäße Vorbehandlung zurückzuführen sind.

  6. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. StVZO/TÜV, Sichtfelder, Lichtdurchlässigkeit bei Scheibenfolien) liegt beim Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich eine Prüfung beauftragt wurde.

§ 19 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe zu verlangen.

§ 20 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

  2. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

  3. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer durch den Auftraggeber ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers in Textform zulässig; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 21 Toleranzen, handelsübliche Abweichungen, Materialeigenschaften, Farbe/Farbverbindlichkeit

  1. Branchenübliche, technisch oder materialbedingt unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit der Vertragszweck nicht erheblich beeinträchtigt ist. Dies umfasst insbesondere Chargen-/Materialunterschiede sowie geringfügige Beschnitt-, Passer-, Maß- und Positionstoleranzen.

  2. Haltbarkeiten/Beständigkeiten (z. B. UV-, Wasch-, Witterungsbeständigkeit) gelten nur, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart oder schriftlich garantiert wurden.

Farbe / Farbverbindlichkeit / Druckverfahren (alle Verfahren):

3. Eine farbverbindliche Ausführung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde (z. B. durch verbindlichen Proof/Andruck, definierte Farbspezifikation wie Pantone/HKS, festgelegte Normdruckbedingung bzw. definierter Output-Intent/ICC-Profil).

4. Soweit ein farbverbindlicher Proof/Andruck vereinbart ist, gilt ausschließlich dieser als Referenz für die Beurteilung der Farbwiedergabe. Ohne vereinbarten Proof/Andruck kann Farbe nur innerhalb branchenüblicher Toleranzen produziert werden.

5. Aufgrund unterschiedlicher Druckverfahren und Drucksysteme (z. B. Offset, Toner, UV-/Solvent-/Latex-/Digitaldruck, Siebdruck, Sublimation, DTF/DTG, Stick), unterschiedlicher Tinten/Toner, RIP-/Farbmanagementeinstellungen sowie unterschiedlicher Substrate/Oberflächen (z. B. Papier, Folie, Textil, Lackierung/Beschichtung, Laminat) sind Farbabweichungen technisch nicht vollständig vermeidbar und stellen – soweit der Vertragszweck nicht erheblich beeinträchtigt ist – keinen Mangel dar.

6. Eine 1:1-Übereinstimmung der Farbe zwischen unterschiedlichen Druckverfahren, unterschiedlichen Maschinen/Standorten oder unterschiedlichen Material-/Tinten-/Tonerchargen ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet.

7. Die Farbwahrnehmung hängt u. a. von Beleuchtung, Blickwinkel und Umgebung ab; metameriebedingte Unterschiede sind möglich. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die farbliche Beurteilung unter branchenüblichen Betrachtungsbedingungen.

8. Sonderfarben (z. B. Pantone/HKS) können – je nach Verfahren und Substrat – ggf. nur angenähert werden, sofern nicht ausdrücklich ein Sonderfarbdruck bzw. eine definierte Farbspezifikation und Fertigungsmethode vereinbart ist.

§ 22 Gewährleistung / Mängel; Rügepflicht im B2B

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

  2. B2B: Es gilt die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB. Ware ist unverzüglich zu untersuchen; erkennbare Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

  3. Im Fall berechtigter Mängel leistet der Auftragnehmer nach Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.

§ 23 Urheberrechte und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers

  1. Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Druckdatenaufbereitungen sowie sonstige vom Auftragnehmer erstellte Gestaltungsergebnisse und Produktionsdaten („Arbeitsergebnisse“) unterliegen – soweit schutzfähig – dem Urheberrecht bzw. verwandten Schutzrechten.

  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck, die vereinbarte Auflage/Stückzahl und den vereinbarten Einsatzbereich.

  3. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. andere Druckerei/Agentur), Bearbeitung/Änderung oder Mehrfachnutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform, sofern nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

  4. Offene Arbeitsdaten (z. B. editierbare Originaldateien) sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde.

  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in branchenüblicher Weise auf seine Urheberschaft hinzuweisen (z. B. unauffälliger Hersteller-/Urheberhinweis), soweit dem nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen; ein Widerspruch ist in Textform möglich.

§ 24 Referenznennung / Eigenwerbung (Variante B)

  1. B2B – anonymisierte Referenzen (Opt-Out): Der Auftragnehmer ist berechtigt, von gefertigten Produkten/Arbeitsergebnissen (z. B. Beschriftungen, Schildern, Textilien) Foto-/Videoaufnahmen zu erstellen und ohne Nennung des Auftraggebers sowie ohne erkennbare Unternehmenskennzeichen (Name, Logo, eindeutige Zuordnung) zu Referenz- und Werbezwecken (Website, Social Media, Portfolio, Print) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht vorab oder nachträglich in Textform widerspricht.

  2. B2B – namentliche/erkennbare Referenzen (Opt-In): Eine Referenznennung mit Name/Logo oder eine Darstellung, die den Auftraggeber eindeutig identifizierbar macht, erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers in Textform.

  3. B2C: Referenznutzung erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe in Textform.

§ 25 Verwahrung, Datenarchivierung, Versicherung

  1. Vorlagen, Daten, Materialien, Werkzeuge oder beigestellte Gegenstände werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und – soweit anwendbar – gegen Vergütung über den Auftragszeitraum hinaus verwahrt.

  2. Eine Archivierungspflicht für vom Auftraggeber bereitgestellte Daten besteht ohne gesonderte Vereinbarung nicht.

  3. Eine Versicherung (z. B. Lager-/Transportversicherung) erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers.

§ 26 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  4. Für Datenübermittlungs-/Datenträgerfehler oder Verlust von vom Auftraggeber bereitgestellten Daten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; eine Archivierungspflicht besteht ohne besondere Vereinbarung nicht.

  5. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 27 Kein Umtausch bei kundenspezifischer Ware; Widerruf (nur Verbraucher, nur wenn anwendbar)

  1. Umtausch/Tausch ist ausgeschlossen, soweit Waren/Medien kundenspezifisch gefertigt, bedruckt, veredelt oder eindeutig auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten wurden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

  2. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Insbesondere besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl/Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (kundenspezifische Ware).

Widerrufsbelehrung (für Verbraucher; nur bei anwendbaren Fernabsatz-/Außerhalb-Geschäftsräume-Verträgen)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat (bei Teillieferungen: die letzte Ware).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

KINGKONG werbefabrik Inh. Alexander Resch, Beim Oelsteg 4, 97980 Bad Mergentheim, E-Mail: info@kingkong-werbefabrik.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei kundenspezifischer Ware (z. B. individuell bedruckte/veredelte Produkte, zugeschnittene Folien, personalisierte Werbeartikel).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: KINGKONG werbefabrik Inh. Alexander Resch, Beim Oelsteg 4, 97980 Bad Mergentheim, E-Mail: info@kingkong-werbefabrik.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am: __ / erhalten am: __

Name des Verbrauchers: __

Anschrift des Verbrauchers: __

Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier): __

Datum: __

§ 28 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 29 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 30 Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.